Das BMBF verspricht: Die Zahl der Exzellenzuniversitäten wird nicht größer als geplant – weil die ExStra-Vereinbarung es so vorschreibt.
DIE DEBATTE UM die Exzellenzcluster-Vergabe und ihre Folgen geht weiter. Nachdem die zuständige Exzellenzkommission Ende September entgegen dem Wortlaut der Bund-Länder-Vereinbarung 57 und nicht "45 bis 50 Förderfälle" bewilligt hatte, hat der Grünen-Bundestagsabgeordnete Kai Gehring beim der Bundesregierung nachgefragt. Gehring ist Fraktionssprecher für Forschung, Wissenschaft und Hochschule, und er wollte wissen, ob es bei der Kür der Exzellenzuniversitäten ebenfalls mit einer Überzeichnung zu rechnen sei.
Wie berichtet sollen die Fördersummen pro Exzellenzcluster angesichts ihrer hohen Zahl nachträglich um rund ein Viertel gekürzt werden. Nach Kritik der Ministerpräsidenten daran hatte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) bereits darauf hingewiesen, dass auch die zurückliegende Exzellenzinitiative eine durchschnittliche Kürzungsquote von 26 Prozent bei den Cluster-Geldern gehabt und dabei ihre Erfolge hervorgebracht habe.
"Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es bei den Vergabesummen in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten im kommenden Jahr pauschale, kurzfristige oder nachträgliche Kürzungen geben wird?" wollte Gehring jetzt in seiner parlamentarischen Anfrage wissen.
Die Antwort von Michael Meister, dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), ist klar und verwirrend zugleich. "Anders als bei der Förderlinie der Exzellenzcluster" lege die Exzellenzstrategie die Zahl der Exzellenzuniversitäten in der ersten Ausschreibungsrunde "auf maximal elf fest".
Alles klar: Kein Überschreiten der elf, keine Kürzung. Weil es die von 2016 stammende die Verwaltungsvereinbarung so vorsieht. Aber Moment: Hatten Bund und Länder damals in Bezug auf die Clustern nicht auch sehr explizite Vorgaben (siehe oben) gemacht? Gehring kommentiert, auf seine "einfache Frage" bleibe die Bundesregierung umkonkret. "Sie verweist zwar auf die Maximalzahl für Exzellenzuniversitäten in der Verwaltungsvereinbarung, doch bei den Clustern hat sich die Bundesregierung ja gerade auch darüber hinweggesetzt."
Die Universitäten sollten die Antwort von Michael Meister also gut aufheben.
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