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Hamburg führt 3G an Schulen ein, Berlin verlängert Testpflicht bis Juni

Die Bildungsbehörde reagiert damit auf eine Gerichtsentscheidung, will die Testpflicht für Ungeimpfte aber bis auf Weiteres beibehalten. Das tut sonst nur noch Berlin.

NUR NOCH BERLIN UND HAMBURG. Zuletzt hatte auch Thüringens Bildungsministerium angekündigt, die Testpflicht an Schulen abzuschaffen, von kommendem Montag an. Heute dann meldete die Saarbrücker Zeitung exklusiv, dass auch das Saarland Schluss machen werde mit den Corona-Tests für Schüler und Lehrkräfte – wohl ebenfalls schon nächste Woche. Womit am Ende 14 von 16 Bundesländern das Versprechen der Kultusministerkonferenz (KMK) von März eingehalten hätten, "bis spätestens Mai" die anlasslosen Tests auslaufen zu lassen.

 

Spät im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Bereichen, aber immerhin im bildungsföderalen Gleichschritt. Weitgehend zumindest. Denn Berlin und Hamburg testen fleißig weiter – und drückten sich Ende vergangener Woche um klare Ansagen, bis wann das so bleiben soll. Immerhin war Hamburgs SPD-Bildungssenator Ties Rabe ein Unwohlsein mit dem Abweichlertum der Hansestadt anzumerken. 

 

Verärgerte Familien haben bereits Klagen eingereicht. Das Verwaltungsgericht Hamburg gab vergangene Woche dem Eilantrag einer geimpften Gymnasiastin und eines geimpften Grundschülers gegen die Masken- und Corona-Testpflicht an Schulen statt. Beides seien Eingriffe in das Recht der Antragsteller auf schulische Bildung und bedürften daher einer Grundlage in einer Rechtsvorschrift. Allerdings gilt die Entscheidung nur für die Antragsteller.

 

Deshalb sah es zunächst so aus, als wolle Hamburg die Entscheidung als "Einzelfall" ignorieren, doch heute teilte die Schulbehörde den Schulen mit: Da das Gericht "erhebliche Zweifel" an der Testpflicht für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler geäußert habe, komme man "nach sorgfältiger Überprüfung der Gerichtsentscheidung" jetzt zu dem Schluss, "dass die Testpraxis an den Hamburger Schulen sofort entsprechend geändert werden soll". 

 

Nicht indem die Tests für alle abgeschafft werden, sondern es gilt, wie bereits im vergangenen Schuljahr zeitweise angewandt, ab sofort wieder die 3G-Regel. "Schülerinnen und Schüler, die genesen oder geimpft sind, sind also bei Nachweis von der Testpflicht befreit. "Das kann entweder bei jeder Schultestung oder einmalig erfolgen." Die Maskenpflicht ist inzwischen auch in Hamburg mit dem Ende der dortigen Corona-Hotspotregelung ausgesetzt. 

 

Ein erstaunlicher – und auch irritierender – Versuch des Hamburger Senats, die Testpflicht irgendwie noch aufrechtzuerhalten – trotz stattgegebener Eilanträge und 14 von 16 Bundesländern, die sich an die KMK-Abmachung zur Komplett-Abschaffung gehalten haben. 

 

Derweil kündigte Berlins Senat gestern an, die Testpflicht mit einer Frequenz von zweimal pro Woche gleich bis Anfang Juni zu verlängern. Das KMK-Versprechen einer Abschaffung "bis spätestens Mai" hat sich damit für die Hauptstadt offiziell erledigt.

 

Gleichzeitig gilt natürlich auch in Deutschlands zwei größten Städten, dass Erwachsene zum Beispiel wieder ungeimpft, ungetestet und ohne Maske in Clubs tanzen dürfen. Doch wollen Berlin und Hamburg offenbar noch eine Weile länger einem deutschen Pandemie-Grundsatz treu bleiben: Kinder zuletzt.

 

Dieser Artikel wurde am 05. Mai morgens aktualisiert.



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Kommentare: 1
  • #1

    Maria (Samstag, 07 Mai 2022 18:10)

    Das scheint eine Stadtstaaten spezifische Besonderheit zu sein.
    In Bremen müssen sich ungeimpfte nicht genesene Kitakinder noch bis Ende Mai dreimal wöchentlich testen. Schulkinder sind seit Anfang Mai davon befreit. Warum Kitakinder anders behandelt werden, wurde nicht begründet, obwohl es Anfang April noch hieß, dass für sie ebenfalls am 30.04 Schluss sei.