Die Große Koalition von 2018 wollte sie erhöhen, die Ampel ebenfalls – doch bis heute liegt die Programmpauschale bei 22 Prozent. Und selbst die sind gefährdet: Handelt die nächste Bundesregierung nicht umgehend, droht 2026 der Total-Ausfall – mit gravierenden Folgen für die Forschungsförderung. Ein Gastbeitrag von Heide Ahrens.

Heide Ahrens ist seit Oktober 2020 Generalsekretärin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Vorher war sie war Vizepräsidentin der Universität Oldenburg sowie Abteilungsleiterin in den Wissenschaftsministerien von Schleswig-Holstein und Bremen. Foto: DFG/Rainer Unkel.
KAUM EIN ANDERES INSTRUMENT in der deutschen Wissenschaftspolitik entfaltet mit vergleichsweise geringem Verwaltungsaufwand eine so positive systemische Wirkung wie die DFG-Programmpauschale, die jedes bewilligte Forschungsprojekt zusätzlich erhält. 2007 von Bund und Ländern in Höhe von 20 Prozent eingeführt und 2016 auf 22 Prozent angehoben, ermöglicht sie es Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und anderen Forschungseinrichtungen, indirekte Kosten ihrer Drittmittelprojekte – etwa Infrastruktur, Verwaltung oder Laborkosten – zumindest teilweise zu kompensieren.
Als Vizepräsidentin für Verwaltung und Finanzen einer mittelgroßen, forschungsstarken Universität konnte ich seinerzeit miterleben, wie die damals neue Programmpauschale dem Phänomen des "Zu-Tode-Siegens" entgegenwirkte, mit dem ausgerechnet forschungsstarke Hochschulen, die viele Forschungsdrittmittel einwerben, paradoxerweise aufgrund der damit einhergehenden indirekten Kosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Doch diese Erfolgsgeschichte ist akut bedroht. Die steigenden Kosten für Personal, Energie und Infrastrukturen setzen die Hochschulen seit Jahren zunehmend unter Druck. Die außerordentlichen Teuerungsraten im Energiesektor seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine haben diese Situation noch einmal dramatisch verschärft. Die aktuelle – und seit fast zehn Jahren unveränderte – Pauschale reicht deshalb längst nicht mehr aus. Sie führt überdies auch dazu, dass der Wettbewerbsraum der DFG zunehmend verzerrt wird, da die Finanzkraft der Einrichtung, an dem ein/eine Wissenschaftler*in tätig ist, über die Teilnahmemöglichkeiten am Wettbewerb mit entscheiden kann. Dies betrifft im Besonderen die Forschung an kleinen und mittleren Universitäten.
Nicht nur die DFG fordert deshalb seit längerem eine Erhöhung der Programmpauschale auf mindestens 30 Prozent. Der Wissenschaftsrat hat schon 2013 und erneut 2023 betont, dass es einer Erhöhung auf 40 Prozent bedarf. Zuletzt veröffentlichte das BMBF im September 2024 ein Gutachten, das den Mittelwert des zusätzlichen Overheads drittmittelfinanzierter Forschungsaktivitäten an Hochschulen mit circa 45 Prozent beziffert.
Es geht um 200 Millionen Euro pro Jahr
Auch in der Politik ist die Notwendigkeit einer substantiellen Erhöhung bereits seit langem anerkannt. Schon die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag von 2018 auf eine perspektivische Anhebung auf 30 Prozent geeinigt. Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung 2021 wurde die Stärkung der Hochschulfinanzierung als politisches Ziel festgeschrieben und eine Erhöhung der Pauschale ebenfalls angestrebt. Dann aber geriet der Prozess zwischen Bund und Ländern erheblich ins Stocken und es tat sich lange nichts.
Jetzt ist es kurz vor zwölf, denn die 2016 auf zehn Jahre geschlossene Vereinbarung zur Programmpauschale läuft zum Jahresende 2025 aus. Eine deutliche Anhebung ab Anfang 2026 tut dringend not, doch eine Einigung zwischen Bund und Ländern scheint zumindest aktuell nicht in Sicht. Die Frage nach der gemeinsamen Finanzierung des konkreten Mehrbedarfs ist weiter strittig. Bei der Erhöhung auf 30 Prozent geht es um 200 Millionen Euro jährlich, auch wenn diese schrittweise hinzukommen und erst 2030 in der Ausbaustufe erreicht sein sollen. Ein neuer Finanzierungsschlüssel für die Programmpauschale würde sich daraus ergeben, zu welchen Anteilen Bund und Länder bereit sind, den konkreten Mehrbedarf zu tragen. Eine Anpassung könnte auch schrittweise erfolgen.
Die DFG setzt darauf, dass die Verhandlungen von Bund und Ländern in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) nach der Bundestagswahl am 23. Februar in dieser Frage neuen Schwung bekommen. Dabei ist uns sehr bewusst, dass die angespannte Haushaltslage für alle politischen Akteure eine große Herausforderung darstellt. Doch gerade in Zeiten begrenzter Mittel ist es wichtig, in bewährte und zukunftssichernde Maßnahmen für den Standort Deutschland zu investieren.
Die DFG ist bereit, ihren Beitrag zu der Erhöhung leisten
Als DFG sind wir parallel bereit, Gespräche darüber zu führen, wie wir durch anteilige Umschichtungen aus unserem institutionellen Förderhaushalt selbst einen geringfügigen anteiligen Beitrag zur Erreichung der 30 Prozent leisten können. Eine solche Gegenfinanzierung könnte die Mehrbelastungen von Bund und Ländern abfedern und gleichzeitig die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu einer besseren strukturellen Forschungsfinanzierung aufgreifen. Es muss aber zugleich allen Beteiligten klar sein, dass dies zu einer Reduzierung der Förderquote der DFG führen würde.
Sollte keine Einigung in der Sommersitzung der GWK erzielt werden, wäre die DFG-Forschungsförderung in ihrer bisherigen Form akut gefährdet. Zumindest ein Beschluss über eine Verstetigung der bisherigen Pauschale muss in diesem Jahr erreicht werden – denn sonst könnten Bewilligungen ab dem 1. Januar 2026 nur noch ohne Programmpauschale ausgestellt werden. Und auch bereits erteilte Bewilligungen, die über das Jahr 2025 hinauslaufen, wären betroffen – mit gravierenden Folgen für die Kontinuität unserer Forschungsförderung und die Planungssicherheit der Hochschulen.
Eine bloße Verstetigung würde jedoch nicht reichen: Die GWK muss bald Klarheit schaffen, um der hochschulischen Forschung eine Perspektive zu geben. Eine Erhöhung der Programmpauschale ist ein zentraler Schritt, um den Forschungsstandort Deutschland zukunftssicher aufzustellen. Mehr denn je braucht die Wissenschaft verlässliche Partner in der Politik.
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Alias (Dienstag, 11 Februar 2025 08:39)
Oh, cool, die DFG möchte also Benzin auf ein Feuer kippen ... . Was mit einer Erhöhung der Programmpauschale (die jetzt schon teilweise zweckentfremdet wird, s. BRH) passieren wird: Die Universitäten und Länder werden sie als Gegenfinanzierung für eine weiter zurückgehende Grundfinanzierung nutzen. Damit wird ein noch größerer Anteil der Uni-Haushalt nur zeitlich befristet, in Abhängigkeit von erfolgreicher Projekteinwerbung zugewandt, der Druck auf die Wissenschaffenden zur Drittmitteleinwerbung steigt, die Zahl der Anträge steigt, die Förderquote sinkt, die Hochschulfinanzierung wird ständig prekärer, die Lehre zunehmend unterfinanziert und der Hochschulbau weiter vernachlässigt. Die Föderalismusreform sollte eine Abhängigkeit der Länder vom Bund verhindern - eine Erhöhung der Programmpauschalen STATT einer verlässlichen, ggf. gesetzlich abgesicherten Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung wird aber genau dazu führen, weil der Bund so in relativ kurzen Intervallen den Wasserhahn mal kurz aufdrehen und dann - wenn die Länder nicht brav sind - wieder zudrehen kann: Er muss nur das DFG-Budget kürzen und kann so die Wissenschaft in den Ländern effektiv auszuhungern.
Reisender (Dienstag, 11 Februar 2025 12:31)
Ich gebe meinem Vorredner in Teilen Recht. Was es braucht ist eine gerechte Lastverteilung zwischen Bund und Ländern, damit die Länder - die ja nicht müde werden auf ihre Zuständigkeit in Fragen der Hochschul- und Bildungspolitik hinzuweisen - endlich ihrem Auftrag einer verlässlichen Grundfinanzierung der Hochschulen gerecht werden können.
Aber hier immer zu sparen um dann nach dem Bund zu rufen ist genauso wenig eine Lösung wie das Löcher stopfen über Projektförderzusatzmittel. Auch die DFG sollte exzellente Forschung fördern und nicht Investitionen in die Forschungsinfrastruktur.
R. Beltius (Dienstag, 11 Februar 2025 20:24)
Wie wäre es, die fehlenden Mittel aus der Exzellenz-Initiative abzugreifen.
Lilly Berlin (Dienstag, 11 Februar 2025 23:08)
Während an meiner Universität früher immerhin noch ein kleiner Teil der Projektpauschale dort ankam, wo auch im Zusammenhang mit dem Projekt zusätzliche Begleitkosten und Investitionen in die Grundausstattung entstehen, versickert mittlerweile alles im zentralen Moloch. Dafür gibt es weder eine funktionierende Heizung, reparierte Fenster oder angemessene buchhalterische Verwaltung der Drittmittel. Diese Probleme sind von der Person zu lösen, die leichtsinnigerweise einen erfolgreichen Antrag auf Sachbeihilfe gestellt hat. Das könnte zu der These führen, dass die Pauschale ihren Zweck keineswegs erfüllt und eine Erhöhung daran auch nichts ändert.
Victor Ehrlich (Dienstag, 25 Februar 2025 19:23)
Dass es die Universitäten mit der Programmpauschale nicht immer so genau nehmen, kann man an einem Beispiel aus dem Jahr 2014 sehen. Die Charité legte die angeblich dringend für den laufenden Betrieb benötigten Gelder über einen längeren Zeitraum beiseite.
Ob derartige Bundesmittel zweckgerecht ausgegeben werden oder ob sie nur gekürzte Landesmittel ersetzen, bleibt oft intransparent.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-verantwortliche-an-der-charite-5160649.html