Bund und Länder sind sich einig: Der Hochschulpakt 2020 soll verstetigt werden

Die Wissenschaftsstaatsministerien verhandeln über die Zukunft der Hochschulfinanzierung. Ein erster Entwurf ihres Papiers liegt jetzt vor – mit überraschend konkreten Plänen

Foto: Green Chameleon
Foto: Green Chameleon

Es ist ein warmer Geldregen für die Länder. 9,7 Milliarden Euro zusätzlich erhalten sie von 2020 an. So haben es Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten vereinbart, als sie vor zehn Tagen die Reform der Bund-Länder-Finanzen verabschiedeten. Erledigen sich damit alle Nebenabreden, alle Sonderprogramme und Pakte, mit denen der Bund den Ländern bislang zur Hilfe kam? Im Fall der Wissenschaft ganz sicher nicht – zumindest wenn es nach dem Willen der sogenannten Staatssekretärsarbeitsgruppe "91b GG" der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern geht, die sich vergangene Woche getroffen hat. 

Vor genau zwei Jahren haben die Große Koalition im Bund und die 16 Landesregierungen das Kooperationsverbot für den Bereich der Hochschulen aufgehoben, indem sie besagten Artikel 91b des Grundgesetzes neu fassten. Seitdem darf der Bund Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen der Länder Institutionell und dauerhaft mitfinanzieren. Doch was heißt das praktisch? Einzige Antwort bislang: die Neuauflage der Exzellenzinitiative als unbefristete "Exzellenzstrategie" (ExStra). Gleich ein ganzes Bündel weiterer Antworten finden sich nun in dem Papier, über das sich die Staatssekretärs-AG vergangene Woche gebeugt hat und das sich seitdem in der weiteren Abstimmung zwischen Bund und Ländern befindet. Arbeitstitel: „Möglichkeiten zur Anwendung des neuen Artikels 91b GG im Hochschulbereich“.

Auf 19 Seiten listen die Wissenschaftsministerien Ideen auf, wie der Bund sich dauerhaft an der Hochschul- und Wissenschaftsfinanzierung der Länder beteiligen könnte. Und bei wichtigen Themen, so berichteten mehrere Staatssekretär im Anschluss übereinstimmend, bestand bereits Einigkeit in der Runde.

Hochschulpakt: "Qualitative Weiterentwicklung"

 

Es ist der größte Batzen Geld, den der Bund bislang zur Hochschulfinanzierung der Länder beisteuert: zwei Milliarden Euro pro Jahr, fünfmal so viel wie in die neuerdings Exzellenzstrategie genannte Forschungsinitiative. Und während Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU) jubelte, dass die "ExStra" von jetzt an ein Programm ohne Ende sei, läuft der Hochschulpakt nach 2020 aus: Vor neun Jahren vereinbart, sollte er ein vermeintlich vorübergehendes Hoch bei den Anfängerzahlen abfangen. Am vergangenen Dienstag dann der Durchbruch: BMBF-Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen signalisierte, das Geld werde weiterfließen, und zwar auf Dauer. „Der Bund sieht ein, dass die Hochschulen nicht mehr ohne die Bundesfinanzierung können“, sagte ein Landesstaatssekretär. Einig ist man sich indes auch, dass es nicht darum gehen kann, einfach immer weiter zusätzliche Studienanfänger zu belohnen. Der Entwurf des Papiers spricht statt dessen vom Ziel, „die qualitative Weiterentwicklung der Hochschullehre vorzutreiben und mit geeigneten Anreizen zu unterstützen.“

 
"Rolle der Fachhochschulen stärken"

 

Schon vor Monaten hat Bundesministerin Wanka angekündigt, dass sie ein auf die FHs zugeschnittenes Nachwuchsprogramm starten möchte, analog zum bereits laufenden Tenure-Track-Programm für universitäre Laufbahnen. Details stehen bislang nicht fest, doch das GWK-Papier geht schon einen Schritt weiter: „Es wären... Instrumente im Rahmen des Artikels 91b GG zu entwickeln, die die Rolle der Fachhochschulen im (regionalen) Innovationssystem stärken und ihnen ermöglichen, qualifiziertes Personal anzuwerben.“

 
Spitzenforschung in die Uni, statt raus aus der Uni

 

Die Hochschulen seien damit überfordert, besonders leistungsstarke, interdiszplinär ausgerichtete und damit quer zu ihren Strukturen liegende Forschungseinrichtungen „dauerhaft zu halten“, konstatieren die Staatssekretäre. Die Folge: Vielfach würden diese Institute dann in die außeruniversitären Forschungsorganisationen ausgelagert. Offenbar spielen die Ministerien hier besonders auf die Leibniz-Gemeinschaft an, die regelmäßig Einrichtungen der Universitäten aufnimmt. Leibniz-Präsident Matthias Kleiner hatte deshalb schon vor längerem vorgeschlagen, neue Leibniz-Institute zugleich als Teil der Universitäten zu belassen. Die Staatssekretäre wollen nun eine „dauerhafte Förderung von Schwerpunktzentren“ in „Themenfeldern von überregionaler Bedeutung“ ermöglichen. Ob da dann überhaupt noch das Label „Leibniz“, „Helmholtz“ oder „Max Planck“ draufstehen müsste, diese Frage beantwortet die GWK in ihrem Entwurf nicht.

Mögliche Zukunft für Exzellenzcluster

Analog zu den Forschungszentren diskutieren Bund und Länder übrigens auch die längerfristige Förderung „übergreifender thematischer Verbünde“ zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen: eine mögliche Zukunftsperspektive für auslaufende Exzellenzcluster. Vor längerem hatte sich die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in Stellung gebracht, diese als "Institute auf Zeit" in ihr Förderprogramm aufzunehmen. Davon ist in dem Papier der Staatssekretäre nicht die Rede. Und noch eine interessante Ankündigung: Die Ministerien sehen den Pakt für Forschung und Innovation, der die außeruniversitären Forschungsorganisationen und die DFG mit jährlichen Budgetzuwächsen versorgt, als "Blaupause für ein Instrument", das "finanzielle Planungssicherheit und jährliche Aufwüchse mit der Vereinbarung von gemeinsamen wissenschaftspolitischen Zielen verbindet" – für die Hochschulen. 

 
Der Bund sagt "Nein" beim Hochschulbau

Bei aller Harmonie bleiben genügend Gesprächspunkte, bei denen Bund und Länder lediglich darin übereinstimmten, dass sie nicht übereinstimmen. So fordern die Länder von der Bundesregierung, dass sie sich dauerhaft im Hochschulbau engagiert – was Wanka ablehnt mit dem Hinweis, es seien doch die Länder gewesen, die bei der Föderalismusreform 2006 den Ausstieg des Bundes beim Hochschulbau verlangt hätten. Und dafür habe es über viele Jahre hinweg so genannte „Entflechtungsmittel“ gegeben, und überhaupt betreffe der Hochschulbau gar nicht den Grundgesetzartikel 91b.

 

Dass Wanka und ihre Staatssekretärin Quennet-Thielen bei dem Thema so zugeknöpft sind, wundert nicht. Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hatte schon im Juni in einem Zehn-Punkte-Plan beziffert, wie hoch die Forderung der Länder ausfallen dürften: 1,6 Milliarden pro Jahr. Eine Bestandsaufnahme der Kultusministerkonferenz hat jüngst ergeben, dass in den Jahren 2017 bis 2025 sogar 29 Milliarden Euro nötig wären, um allein den Bestand der Hochschulgebäude zu sichern. „Das schaffen wir nie allein!“ heißt es aus den Ländern. Doch: „Keinerlei Bewegung“ habe es da in der Runde am Dienstag gegeben, berichten Teilnehmer. 

Streit um soziale Infrastrukturen und Programmpauschalen

 

Ebenso wenig bei einem zweiten Streitpunkt: den sozialen Infrastrukturen, also etwa der Förderung behindertengerechter Einrichtungen wie auch dem Bau neuer Wohnheime für die Studenten. Ja, all das sei wichtig, sagt der Bund – aber nicht im Rahmen der 91b-Verhandlungen.

 

Auch über eine Erhöhung und Verstetigung der so genannten Programmpauschalen, die Bund und Länder auf die Forschungsförderung draufschlagen, will das BMBF am liebsten gar nicht sprechen in der 91b-Arbeitsgruppe. Das gehöre zum Pakt für Forschung und Innovation und der wiederum sei nicht Gegenstand der aktuellen Beratungen. Die Länder kontern: Die Programmpauschalen landen direkt bei den Hochschulen und beeinflussen ihre Finanzierung, darum müssen wir über sie reden.

Geschwächte Verhandlungsposition der Länder

 

Doch durch die jüngst besiegelte Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und die damit verbundene 9,7-Milliarden-Spritze ist die Verhandlungsposition der Landesregierungen schwächer geworden. Ihr pauschales Argument, die nötigen Ausgaben für Schulen und Hochschulen nicht allein stemmen zu können, war schon vorher schwach, jetzt zieht es endgültig nicht mehr. Der Bund kann und wird sich also genau aussuchen, wo und wie er dauerhaft mitfinanzieren will – und wo nicht. Aus Sicht von Ministerin Wanka eine Strategie ohne Alternative, denn auch wenn ihr Etat 2017 bei 17,6 Milliarden Euro und damit im Vergleich zu 2013 um fast ein Viertel höher liegt: Die Hälfte davon ist schon jetzt in den bislang zeitlich befristeten Pakten und Vereinbarungen gebunden. Würde das BMBF all diese Milliarden einfach in die Grundfinanzierung der Hochschulen und Wissenschaftseinrichtung durchwinken, wäre der politische Gestaltungsspielraum dahin.

 

Bleibt die Frage: Was bringt die Arbeit an so einem Papier überhaupt? Vor der Bundestagswahl im September 2017 ist die Bundesregierung nicht mehr wirklich handlungsfähig. Schon richtig, entgegnen die Sitzungsteilnehmer unisono, doch jetzt sei der richtige Zeitpunkt, für die Zeit danach „die Optionen deutlich zu machen“. Was vager klingt, als es ist. Denn das fertige Papier soll im Frühsommer in die Konferenz der 16 Ministerpräsidenten gehen, und nicken die das ab als gemeinsame Bund-Länder-Position,  dann wird sich auch die nächste Bundesregierung schwer tun, das dort Aufgeschriebene zu ignorieren. Beispiel Hochschulpakt: Wie müsste eine Regierung zusammengesetzt sein, um den Grundsatzbeschluss, ihn zu verstetigen, dann wieder zu kassieren?

 

„Idealerweise schaffen es viele der diskutieren Gesichtspunkte in die Wahlprogramme der Parteien und dann nach der Wahl in den Koalitionsvertrag“, sagt ein Sitzungsteilnehmer. Was auch nötig wäre. Denn alle wissen: Nach der Bundestagswahl muss es extrem schnell gehen mit den Beschlüssen. Nicht nur der Hochschulpakt endet 2020, auch die anderen Bund-Länder-Vereinbarungen laufen in der neuen Legislaturperiode aus. Viel Zeit zum Denken ist dann nicht mehr. Macht aber nichts: Denn die ist jetzt. Im März treffen sich die Staatssekretäre zu ihrer nächsten Runde.

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Kommentare: 5
  • #1

    Peter L. (Dienstag, 28 Februar 2017 11:20)

    Vielen Dank für den Artikel!
    Zitat:
    " Gleich ein ganzes Bündel weiterer Antworten finden sich nun in dem Papier, über das sich die Staatssekretärs-AG vergangene Woche gebeugt hat und das sich seitdem in der weiteren Abstimmung zwischen Bund und Ländern befindet. "

    Ist das genannte Papier öffentlich/elektronisch zugänglich?

    Wird es einen Bericht über das Treffen im März geben?

  • #2

    Jan-Martin Wiarda (Dienstag, 28 Februar 2017 11:21)

    Lieber Peter L.,

    vielen Dank für Ihren Kommentar.
    zu 1.: nein.
    zu 2.: ich hoffe: ja.

    Beste Grüße,
    Ihr Jan-Martin Wiarda

  • #3

    Peter L. (Dienstag, 28 Februar 2017 11:35)

    Besten Dank für die schnelle Antwort! (Und sorry für den Doppelpost, warum auch immer...)

  • #4

    Katrin (Donnerstag, 01 Februar 2018 21:13)

    Und was passiert mit den ganzen über den Hochschulpakt befristeten Lehrkräften an den Hochschulen? Wenn die Verträge am 31.12.2020 auslaufen, muss dann wohl so manche Fachhochschule schließen...

  • #5

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 06:37)

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