Von wegen Wahlkampf!

Die SPD hat sehr wohl eine klare Position zum Kooperationsverbot. Eine Replik von Ernst Dieter Rossmann.

Foto: SPD-Fraktion
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"ÖFTER MAL ein neuer Deutungsversuch?", so fragte Jan-Martin Wiarda vergangene Woche an dieser Stelle, als er sich mit der Haltung der Sozialdemokraten zum Kooperationsverbot auseinandersetzte. Was aus feinsinnigen Interpretationen eines gewieften Blog – Deuters doch so alles erwachsen kann! Und am Ende landete der Blick in das Orakel dann beim Verdacht auf Wahlkampf. Na ja – ob das nicht eine etwas sehr schlicht gestrickte Analyse ist.

 

Deshalb hier noch einmal die nüchterne Darstellung, wo wir jetzt stehen in der Bund-Länder-Bildungszusammenarbeit. 2006 wurde durch die damalige Große Koalition das Kooperationsverbot in der Bildungspolitik eingeführt, nach dem der Bund die Entwicklung der Schulen  in den Ländern und den Kommunen konzeptionell wie materiell nicht mit gestalten darf. Ein schwerer Fehler! 2009 kam dann der so  genannte Katastrophenparagraph hinzu, nach dem der Bund Schulinvestitionen im Fall von Naturkatastrophen und andere besonderen  Notsituationen finanzieren darf. Bundesgeld für die Schulen nur nach dem Zusammenbruch der Deutschen Bank oder einem Tsunami in der Deutschen Bucht – das hatte schon etwas Kabarettreifes.

Und jetzt zeichnet sich ab, dass der Bund mit einer erneuten Grundgesetzänderung die Berechtigung erhält, die schulische Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen zu fördern. Immerhin: Das unsinnige Kooperationsverbot könnte damit tatsächlich ein weiteres Mal aufgebrochen werden. Konkreter Anlass ist, dass hier aus bildungspolitischen, und eben nicht aus konjunktur- oder „katastrophenpolitischen“ Gründen, 3,5 Milliarden Euro in die Ertüchtigung der Schulen dort investiert werden sollen, wo es am nötigsten ist, nämlich in den Schulen von Kommunen, die hierfür alleine nicht über die nötige Finanzkraft verfügen und die hierfür auch über die Länder nicht die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt bekommen können. Wenn das Paket am Ende durchsteht, sind eine Zuschussquote von 90 Prozent und ein Gesamtvolumen von 3,5 Milliarden tatsächlich ein wirklich großer sozialdemokratischer Erfolg. Dafür haben wir lange gestritten, klar zugespitzt und hart verhandelt.

 

Ist damit aber  auf ganzer Linie Vernunft eingekehrt und diese verfassungsrechtlich unwürdige und bildungspolitisch kurzsichtige Springprozession der vergangenen 10 Jahre „Geschichte“. Natürlich nicht. Aber das konservative Mantra "kein Bundesgeld für Schulen" und das CDU-/CSU-Tabu von der strikten Einhaltung des Kooperationsverbots für diesen Bereich der Bildung hält nicht mehr. Hubertus Heil hatte Recht, wenn er feststellte: Das Tabu ist weg. Was auf dem Tisch liegt, ist ganz klar ein Aufbrechen und ganz klar noch keine vollständige Beseitigung.  Aber die Verhältnisse kommen zum Tanzen.

 

Da einigen sich Bund und Länder in den vergangenen Monaten ziemlich geräuschlos auf ein 120-Millionen-Förderprogramm für Hochbegabte an Schulen, Hälfte Bund, Hälfte Länder. Nur wer glaubt denn, dass die Mittel des Bundes wirklich ausschließlich der Bildungsforschung zu zuordnen sind, die der Bund streng gesetzlich nur fördern darf? Das wäre ein skurriles  Programm, bei dem der Forschungsaufwand des Bundes  genauso hoch ist wie das Förderprogramm der Länder für die hochbegabten Kinder und Jugendlichen selbst.  Wie gut, dass es mit der Kategorie der Handlungsforschung im Feld eine breit ausgebaute Brücke zwischen Förderung und Forschung gibt, unter der sich der Konflikt zwischen  der  rigorosen Trennschärfe  von Paragraphen und den sinnlichen Verführungskräften von Bundeswild gut verstecken lässt. Da nehmen es dann selbst die CSU – Sturköpfe in Bayern mit dem Grundgesetz nicht so genau, wenn es denn um die Hochbegabten und den Bundeseuro geht. Haben wir so etwas in den seligen Zeiten vor der Einführung des Kooperationsverbotes 2006 in ähnlicher Form nicht schon einmal gehabt? Schwamm drüber und freuen wir uns, dass die Praxis zu mehr Kooperation drängt, als es die Ideologie eigentlich zulassen wollte.  

 

Und derweil macht Ministerin Wanka fröhlich - unverbindlich - plakative Angebote in Höhe von fünf Milliarden zur Förderung der digitalen Bildung an allen 40 000 Schulen in Deutschland. Und schert sich dabei erfrischend wenig um das Grundgesetz. Denn der von ihr bisher für ein solches Milliarden – Förderprogramm der Schulen herangezogene Artikel 91 c löst bei denen, die das Grundgesetz mit gesundem Menschenverstand lesen, genauso viel Kopfschütteln aus wie bei denen, die Verfassungsnormen aus juristischer Expertise  bewerten können. Sei es drum: Dass hier die politische Tat einmal mehr aus der selbst gebauten Gefangenschaft des Kooperationsverbotes herausdrängt, soll von der Sache her nicht bekümmern. Mensch muss kein Prophet sein, dass bei dieser Fülle an Ideen und Initiativen, wie  Bund und Länder und Kommunen gemeinsam an der Bildungsrepublik Deutschland auch im schulischen Bereich zusammenwirken können, das Grundgesetz sicherlich noch weitere Male geändert werden wird. Die Vernunft kann zum guten Ende eben doch eine starke Durchschlagskraft entwickeln. Auch wenn sie dafür manchmal lange und (wie ich ohne jede Wahlkampfattitüde selbstkritisch, weil mitgehangen/mitgefangen, festhalten möchte) zu lange braucht.

 

Apropos Wahlkampf: Dass Frau Wanka für alle 40 000 Schulen in Deutschland fünf Milliarden Förderung ohne ausreichende Gesetzesgrundlage  verspricht und dafür kein müder Euro im Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung steht, soll kein  Wahlkampf sein? Wahlkampf ist nur, wenn ein Sozialdemokrat nüchtern auf diesen bestürzend einfachen Sachverhalt hinweist? „Sie hat ja gar kein Pulver auf der Pfanne“, hätte man dazu in früheren Zeiten gesagt. Und deshalb finde ich es anmaßend, wenn Herr Kauder von der CDU von den Ländern und Kommunen ohne einen eigenen Bundes – Euro auf der Hand Qualitätsverbesserungen im Schulunterricht verlangt. Wenn denn das Geld kommt, wird und muss es auch zu kooperativen inhaltlichen Vereinbarungen kommen. Aber ohne Geld  qualitative Verbesserungen einzufordern, hat mit kooperativer seröser Partnerschaft nicht viel zu tun. Die kann allerdings noch wachsen. Es lebe die Hoffnung!

Ernst Dieter Rossmann ist bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag.


Nach meinem Jahresausblick 2017 haben mich ungewöhnlich viele Zuschriften erreicht. In den kommenden Wochen werde ich in loser Folge Reaktionen in Form von Gastbeiträgen veröffentlichen – Widerspruch und Zustimmung. Wollen Sie auch Ihre Meinung loswerden? Gern direkt in der Kommentarleiste – oder schreiben Sie mir. 

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Kommentare: 1
  • #1

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 06:41)

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