Wenn es nach SPD und Grünen geht, ist der Bildungsföderalismus plötzlich an allen Problemen schuld, die Schulen so haben. Das mag populär sein. Stimmt aber nicht. Ein Gastbeitrag von Stefan Kaufmann.
MARODE SCHULEN, KRITIK an G8 und teilweise Rückkehr zu G9, gescheiterte Inklusion, fehlende Digitalisierung, Defizite in der Lehrerbildung: Die Liste der Baustellen im Bildungsbereich ist lang. Und auf jede dieser bildungspolitischen Fragestellungen scheint es, geht es nach SPD und Grünen im Bund, nur noch eine Antwort zu geben: Das fälschlich so genannte Kooperationsverbot muss weg. Dann endlich – und nur dann! – klappt es mit der Bildungsrepublik Deutschland. Eine Vielzahl von Problemen und EINE Lösung: Einfacher kann man sich Politik nicht machen.
Nahezu jede bildungspolitische Diskussion landet früher oder später bei der Glaubensfrage Bildungsföderalismus, und auch wenn es womöglich populärer ist, einfach „Weg damit!“ zu rufen, halten wir von CDU und CSU dagegen. Bis vor kurzem stand die FDP an unserer Seite, doch auch sie wechselte ins Feld der Föderalismuskritiker. Warum also wollen wir bei den Regelungen bleiben, wie sie das Grundgesetz festlegt? Und warum halte ich persönlich sie weiter für richtig?
Die alleinige Zuständigkeit der Länder für Schulpolitik ergibt sich aus der Kultushoheit der Länder. Der Bildungsföderalismus gehört damit zu den Kernprinzipien unseres Staates und ist ein wichtiger Faktor für den seit fast sieben Jahrzehnten währenden Erfolg der Bundesrepublik Deutschland.
Neben diesem grundsätzlichen staatsphilosophischen Argument gibt es ein handfest-finanzpolitisches. Der Bund engagiert sich bereits heute finanziell in Sachen Bildung so umfassend wie nie zuvor, sei es über den Hochschulpakt, die Qualitätsoffensive Lehrerausbildung, den Qualitätspakt Lehre oder die vollständige Übernahme der BAföG-Kosten von den Bund. Allein in den Hochschulpakt fließen über die Gesamtlaufzeit von 2007 bis 2023 20,2 Milliarden Euro Bundesmittel. Und mit der Übernahme der BAföG-Kosten entlasten wir die Länder um 1,2 Milliarden Euro – jährlich wohlgemerkt.
Fest steht schon jetzt, dass die Überweisungen in die Länder weiter wachsen werden. Mit dem neuen Artikel 104c Grundgesetz können von 2020 an Finanzhilfen des Bundes für bedeutsame Investitionen an finanzschwacher Kommunen im Bereich der Bildungsinfrastruktur fließen, wofür 3,5 Milliarden Euro zusätzlich bereits eingeplant sind. Im Gegenzug erhält der Bund keinerlei inhaltlichen Kompetenzen. Die Länder sind und bleiben für ihre Schulen und Hochschulen an vorderster Stelle selbst und originär verantwortlich. Die Bildungshoheit liegt also auch künftig ganz bewusst bei den Ländern. Der Geist des neuen Artikels 104c schreibt uns daher zwingend vor, die Finanzhilfen des Bundes hinsichtlich Verwendungszwecken und finanziellem Umfang möglichst begrenzt zu halten. Insofern bin ich mir mit allen Bildungspolitikern in der Unionsfraktion einig: Die Neuregelung des Grundgesetzes darf und wird kein Einfallstor für weitergehende Regelungen zu Lasten des Bundes sein. Auch die Finanzreserven des Bundes sind endlich, und jede weitere Änderung des Bildungsföderalismus zulasten der Bundesregierung gefährdet die Balance der gerade neu verhandelten Bund-Länder-Finanzbeziehungen.
Wer sagt darüber hinaus eigentlich, dass die Länder den Bund brauchen, um unser Bildungssystem fit für die Zukunft zu machen? Ja, der Bund erzielt Haushaltsüberschüsse, allein im vergangenen Jahr fünf Milliarden Euro. Doch auch die Länder stehen glänzend da: Sie haben zeitgleich über neun Milliarden Euro übrigbehalten. Selbst die Kommunen erzielten 2016 5,4 Milliarden Euro an Haushaltsüberschüssen. Auf der Einnahmeseite zeigt sich ein ähnliches Bild. Die Gesamteinnahmen der Länder lagen im Jahr 2016 bei 288,7 Milliarden Euro. Zum Vergleich dazu hatte der Bund Einnahmen in Höhe von 289 Milliarden Euro. Angesichts dieser Zahlen dürfte jedem klarwerden: Die Länder schwimmen selbst im Geld und haben jede Möglichkeit, dieses in die eigene (Bildungs-) Zukunft zu investieren.
Anstatt ein zentralistisch agierendes Bundesschulministerium herbeizusehnen, sollten sich die Kritiker des Bildungsföderalismuses dafür einsetzen, dass es endlich (wieder) einen echten Wettbewerb im Bildungssystem gibt. Mehr Vergleichbarkeit durch einheitliche Standards, beispielsweise bundesweit einheitliche Abiturprüfungen, würde dazu führen, dass die Länder sich um die besten Konzepte bemühen und damit auch den Wählern zeigen: Wir sorgen für hochwertige Bildung und schaffen bessere Chancen für die junge Generation. Die Bilanz, die Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) nach ihrem ersten Amtsjahr vorgelegt hat, beweist, dass die Länder mit den richtigen Konzepten durchaus Erfolge in der Bildungspolitik herbeiführen können. Baden-Württemberg ist damit ein gutes Gegenbeispiel zur derzeit viel zu oft und lauthals vorgetragenen, vor allem aber inhaltsleeren Forderung nach einem Ende des sogenannten Kooperationsverbotes. Die Länder sollten wieder den Mut entwickeln, ihre Gestaltungskraft im Bildungsbereich selbst unter Beweis zu stellen. Eine abermalige Änderung des Grundgesetzes würde nichts besser, sondern vermutlich sogar vieles noch komplizierter machen.
Mir ist bewusst, dass die Öffentlichkeit zurecht hohe Erwartungen an die Einheitlichkeit des Bildungssystems formuliert. Hierbei geht es aber insbesondere um die Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen. Eltern verstehen nicht, dass ihre Kinder bei einem Wohnortwechsel mit unterschiedlichen Bildungsniveaus zurechtkommen müssen. Deshalb rücken materiell vergleichbare Bildungsstandards in das Zentrum der Aufmerksamkeit. Gerade weil sich dieses Ziel nur schrittweise erreichen lässt, muss sich die Kultusministerkonferenz an dieser Stelle deutlich stärker engagieren. Und die gemeinsam getroffenen Beschlüsse müssen dann auch verbindlicher umgesetzt werden. Sicherlich kann auch der Bund an der Stelle noch stärker koordinieren, wenn die Länder dies wünschen. Am Ende aber bleibt es aber dabei: Eine klare, auch finanziell eindeutige Verteilung von Verantwortlichkeiten ist dem Zuständigkeits-Wirrwarr zwischen Bund und Ländern, angeheizt durch ein ständiges Klagen über Zuständigkeiten und „Kooperationsverbote“, allemal vorzuziehen.
Stefan Kaufmann ist Obmann der CDU-/CSU-Fraktion im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages. Vor 14 Tagen schrieb an dieser Stelle Ernst Dieter Rossmann, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, über Kanzlerin Angela Merkel und ihr Verhältnis zum Kooperationsverbot.
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GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 07:18)
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